"Die Jugend" (Zeichnung von Arpad Schmidhammer, 1857-1921, für die Münchner Zeitschrift "Die Jugend")
"Die Jugend" (Zeichnung von Arpad Schmidhammer, 1857-1921, für die Münchner Zeitschrift "Die Jugend")

Oppermann im Bundestag zu Gysi: "Der Souveränitätsbegriff, von dem Sie ausgehen, erinnert mich mehr an Carl Schmitt"

18. November - Thomas Oppermann fühlt sich von Gregor Gysi an Carl Schmitt erinnert

Gregor Gysi sagt in der NSA-Debatte im Bundestag am 18. November folgenden Satz: "Deutschland ist erst dann souverän, wenn es Herrn Snowden anhört, ihn schützt, ihm Asyl gewährt und seinen sicheren Aufenthalt organisiert - dann ist Deutschland souverän, vorher nicht."

 

Link zum Video:

http://www.youtube.com/watch?v=cQ556pfi7NA

(Sendeminute 33)

 

Link zum Protokoll:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18002.pdf

(Seiten 49B)

 

Thomas Oppermann antwortet Gregor Gysi im Bundestag: "Der Souveränitätsbegriff, von dem Sie ausgehen, erinnert mich mehr an Carl Schmitt: Souverän ist, wer Mutproben gewinnt. 'Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.' Das ist nicht der Souveränitätsbegriff unseres demokratischen Staates."

 

 

Link zum Video:

http://www.youtube.com/watch?v=cQ556pfi7NA

(Sendeminute 70)

 

Link zum Protokoll:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18002.pdf

(Seite 56 C)

 

18. November - Metin Hakverdi: "Thomas Oppermann hat es (...) geschafft zu zeigen, dass Gregor Gysi wohl eher ein Anhänger des Souveränitätsbegriffs Carl Schmitts als des Grundgesetzes ist"

Nach Oppermanns Äußerung schreibt der Hamburger SPD-Bundestagsabgeordnete Metin Hakverdi noch am gleichen Tag, dem 18. November, bei Facebook: "Thomas Oppermann hat es in der heutigen Debatte tatsächlich geschafft zu zeigen, dass Gregor Gysi wohl eher ein Anhänger des Souveränitätsbegriffs Carl Schmitts als des Grundgesetzes ist."

 

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=656316394390634&id=178872845468327

18. November - Gysi ein "Anhänger des Souveränitätsbegriffs Carl Schmitts"? - Mein Kommentar

Gysi als "Anhänger" (wie Hakverdi formuliert) des Souveränitätsbegriffs Carl Schmitts? Carl Schmitt hat in der Nazizeit die Nürnberger Gesetze als "Verfassung der Freiheit" gepriesen und betont: "Der Führer schützt das Recht (...)."

 

Wie kommt Oppermann dazu, Gysi Nähe zu Carl Schmitt zu unterstellen?

 

Dazu sage ich: Man mag darüber streiten, ob Deutschland erst dann oder nicht erst dann souverän ist, wenn es Snowden Asyl gewährt. Es ist aber klar, dass Gysi nicht den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts vertritt. Carl Schmitt ging es um die innere Souveränität, also um die Macht eines einzelnen im Staat; Gysi um die äußere Souveränität, also um die Unabhängigkeit eines Staats von außen. Schon von daher kann Gysi nicht die Idee Carl Schmitts vertreten haben. Es gehört sich daher nicht, Gregor Gysi in die Nähe Carl Schmitts, dieses "furchtbaren Juristen", zu rücken. 

21. November - Meine Email an Thomas Oppermann

  

Am 21. November schreibe ich folgenden Brief an Thomas Oppermann:

 

 

Sehr geehrter Herr Oppermann,

 

Sie haben in der NSA-Debatte im Bundestag am 18. November folgendes gesagt:

 

Herr Gysi, ich habe mich gefragt, welches Verständnis von Souveränität Sie haben, als Sie sagten: Deutschland ist erst dann souverän, wenn wir Edward Snowden hierher holen und als Zeugen befragen. – Der Souveränitätsbegriff, von dem Sie ausgehen, erinnert mich mehr an Carl Schmitt: Souverän ist, wer Mutproben gewinnt. "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Das ist nicht der Souveränitätsbegriff unseres demokratischen Staates. Souverän ist nach unserem demokratischen Verständnis, wer aufgrund des Rechts Gesetze geben oder aufheben kann. Souverän ist ein demokratischer Staat, wenn er verantwortlich und klug handelt, wenn er die verschiedenen Interessen abwägt. Nicht souverän ist ein Staat, der einseitige Entscheidungen trifft. Das ist Unilateralismus, Herr Gysi. Das kommt Ihnen vielleicht aus früheren Zeiten bekannt vor, hat aber mit der Debatte, die wir heute führen, gar nichts zu tun.

 

Link:

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18002.pdf

 

(Seite 56 C)

 

 

Was meint Carl Schmitt eigentlich mit seinem Satz vom Ausnahmezustand?

 

Wenn Carl Schmitt sagt, dass souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet, so will er das Kriterium angeben, das vorliegen muss, um Souveränität annehmen zu können. Für Jean Bodin war derjenige souverän, der im Staat letztlich entscheiden konnte, also das "letzte Wort" hatte, und zwar durchaus immer noch im Rahmen der "Normalverfassung", eines vorgegebenen Rahmens des "göttlichen Rechts" oder Naturrechts: Für Bodin ist ein König souverän, wenn er selber entscheiden kann, ob eine Steuer erhöht oder Krieg geführt wird; braucht der König dagegen die Zustimmung eines Rates, dann ist er nach Bodin nicht souverän. Der König ist also nach Bodin schon dann souverän, wenn er das letzte Wort hat; er muss seine Souveränität nicht dadurch demonstrieren, dass er mit einer Diktatur drohen kann; dadurch würde er ja schon den Boden des "göttlichen Rechts" verlassen. 

 

Carl Schmitt reicht Bodins Kriterium der Letztentscheidung nicht für Souveränität aus: Für ihn ist nicht schon derjenige souverän, der im Staat das letzte Wort hat. Für ihn ist erst derjenige souverän, der es in der Hand hat, den "Ausnahmezustand", eine Diktatur, einzuführen. Souverän ist also nur, wer den Rahmen der "Normalverfassung", den Bodin als gottgegeben und unverrückbar sieht, sprengen kann. Wenn Carl Schmitt damit quasi eine neue "Souveränität" fordert, dann fordert er zugleich auch das "Recht" des "homo novus" auf die Diktatur.

 

Ihre Aussage, Herr Oppermann, ist richtig: "Das ist nicht der Souveränitätsbegriff unseres demokratischen Staates." In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, wie es das Grundgesetz auch ausdrücklich in Artikel 20 sagt. Dadurch ist das Volk der Souverän; niemand soll diese Demokratie in eine Diktatur verwandeln dürfen. Carl Schmitts Souveränitätsbegriff passt nicht in unsere Demokratie: Es darf keinen (Gegen-)Souverän geben, der die Diktatur einführen kann; der einzige Souverän ist das Volk, und die einzige Herrschaftsform ist die Volksherrschaft.

 

Es ist aber etwas anderes, ob man sagt: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", oder ob man sagt: "Souverän ist, wer Mutproben gewinnt". Nach Carl Schmitt ist nur derjenige souverän, der über den Ausnahmezustand entscheidet, und nicht einfach der, "wer Mutproben gewinnt".

 

Sie sagen, dass der Souveränitätsbegriff, von dem Gregor Gysi ausgeht, Sie mehr an Carl Schmitt erinnert, und ändern dann Carl Schmitts Souveränitätsbegriff so ab: Aus "über den Ausnahmezustand entscheiden“ wird einfach „Mutproben gewinnen". Obwohl dieser Souveränitätsbegriff "Mutproben gewinnen" nicht Carl Schmitts Souveränitätsbegriff ist, unterstellen Sie dann Gregor Gysi, er vertrete den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts. Das geht so nicht: Sie subsumieren ja Gregor Gysis Souveränitätsverständnis unter eine von Ihnen geänderte Definition Carl Schmitts, die mit der ursprünglichen Definition Carl Schmitts nichts mehr zu tun hat.

 

Gregor Gysi würde nur dann Carl Schmitts Souveränitätsbegriff teilen, wenn er sagen würde, dass "souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet". Sagt das Gregor Gysi? Nein. Er sagt vielmehr mit Ihren Worten, dass Deutschland erst dann souverän ist, "wenn wir Edward Snowden hierherholen". Man mag darüber streiten, ob Deutschland erst dann oder nicht erst dann souverän ist. Man mag genauso darüber streiten, ob Gysi nur den für souverän hält, der – wieder mit Ihren Worten – eine Mutprobe gewinnt. Man kann aber nicht darüber streiten, ob Gysi den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts vertritt oder nicht, denn diesen vertritt er nicht: Für Gysi ist Deutschland souverän, "wenn wir Snowden hierher holen". Gysi macht – anders als Carl Schmitt – Souveränität nicht an der Entscheidung über den Ausnahmezustand fest.

 

Wenn Sie meinen, Gysi vertrete den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts, so vermischen Sie zwei unterschiedliche Kategorien der Souveränität: Carl Schmitt ging es um die innere oder staatsrechtliche Souveränität, um die Frage, welche Macht jemand im Staat haben soll; Gregor Gysi aber um die äußere oder völkerrechtliche Souveränität, also um die Frage, ob ein Staat gegenüber anderen "unabhängig" ist oder nicht. Gysi spricht über die äußere Souveränität; schon von daher kann er nicht Carl Schmitts Begriff zur inneren Souveränität vertreten haben.

 

Carl Schmitt hat die Nürnberger Gesetze als "Verfassung der Freiheit" gepriesen und betont: "Der Führer schützt das Recht (...)." Es gehört sich nicht, Gregor Gysi wegen seiner Souveränitäts-Äußerung in die Nähe Carl Schmitts, dieses "furchtbaren Juristen", zu rücken.

 

Freundliche Grüße

 

Soonim Shin

23. November - Keine Antwort von Thomas Oppermann - Meine Beschwerde beim Bundestagspräsidenten

Am 23. November habe ich noch keine Antwort von Herrn Oppermann. Ich schreibe daher am 23. November an den Bundestagspräsidenten, Herrn Professor Dr. Norbert Lammert.

 

 

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

 

als Bürgerin möchte ich mich bei Ihnen über den Abgeordneten Herrn Oppermann beschweren.

 

Herr Oppermann hat in der NSA-Debatte im Bundestag am 18. November folgendes gesagt:

Herr Gysi, ich habe mich gefragt, welches Verständnis von Souveränität Sie haben, als Sie sagten: Deutschland ist erst dann souverän, wenn wir Edward Snowden hierher holen und als Zeugen befragen. – Der Souveränitätsbegriff, von dem Sie ausgehen, erinnert mich mehr an Carl Schmitt: Souverän ist, wer Mutproben gewinnt. "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Das ist nicht der Souveränitätsbegriff unseres demokratischen Staates.

 

[Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN]

 

Souverän ist nach unserem demokratischen Verständnis, wer aufgrund des Rechts Gesetze geben oder aufheben kann. Souverän ist ein demokratischer Staat, wenn er verantwortlich und klug handelt, wenn er die verschiedenen Interessen abwägt. Nicht souverän ist ein Staat, der einseitige Entscheidungen trifft. Das ist Unilateralismus, Herr Gysi. Das kommt Ihnen vielleicht aus früheren Zeiten bekannt vor, hat aber mit der Debatte, die wir heute führen, gar nichts zu tun.

 

[Beifall bei der SPD und der CDU/CSU]

 

Link:

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18002.pdf

(Seite 56 C)

 

Was meint Carl Schmitt eigentlich mit seinem Satz vom Ausnahmezustand?

 

Wenn Carl Schmitt sagt, dass souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet, so will er das Kriterium angeben, das vorliegen muss, um Souveränität annehmen zu können. Für Jean Bodin war derjenige souverän, der im Staat letztlich entscheiden konnte, also das "letzte Wort" hatte, und zwar durchaus immer noch im Rahmen der "Normalverfassung", eines vorgegebenen Rahmens des "göttlichen Rechts" oder Naturrechts: Für Bodin ist ein König souverän, wenn er selber entscheiden kann, ob eine Steuer erhöht oder Krieg geführt wird; braucht der König dagegen die Zustimmung eines Rates, dann ist er nach Bodin nicht souverän. Der König ist also nach Bodin schon dann souverän, wenn er das letzte Wort hat; er muss seine Souveränität nicht dadurch demonstrieren, dass er mit einer Diktatur drohen kann; dadurch würde er ja schon den Boden des "göttlichen Rechts" verlassen. 

 

Carl Schmitt reicht Bodins Kriterium der Letztentscheidung nicht für Souveränität aus: Für ihn ist nicht schon derjenige souverän, der im Staat das letzte Wort hat. Für ihn ist erst derjenige souverän, der es in der Hand hat, den "Ausnahmezustand", eine Diktatur, einzuführen. Souverän ist also nur, wer den Rahmen der "Normalverfassung", den Bodin als gottgegeben und unverrückbar sieht, sprengen kann. Wenn Carl Schmitt damit quasi eine neue "Souveränität" fordert, dann fordert er zugleich auch das "Recht" des "homo novus" auf die Diktatur.

 

Folgende Aussage Herrn Oppermanns ist richtig: "Das ist nicht der Souveränitätsbegriff unseres demokratischen Staates." In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, wie es das Grundgesetz auch ausdrücklich in Artikel 20 sagt. Dadurch ist das Volk der Souverän; niemand soll diese Demokratie in eine Diktatur verwandeln dürfen. Carl Schmitts Souveränitätsbegriff passt nicht in unsere Demokratie: Es darf keinen (Gegen-)Souverän geben, der die Diktatur einführen kann; der einzige Souverän ist das Volk, und die einzige Herrschaftsform ist die Volksherrschaft.

 

Es ist aber etwas anderes, ob man sagt: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", oder ob man sagt: "Souverän ist, wer Mutproben gewinnt". Nach Carl Schmitt ist nur derjenige souverän, der über den Ausnahmezustand entscheidet, und nicht einfach der, "wer Mutproben gewinnt".

 

Herr Oppermann sagt, dass der Souveränitätsbegriff, von dem Gregor Gysi ausgeht, ihn mehr an Carl Schmitt erinnert, und ändert dann Carl Schmitts Souveränitätsbegriff so ab: Aus "über den Ausnahmezustand entscheiden“ wird einfach „Mutproben gewinnen". Obwohl dieser Souveränitätsbegriff "Mutproben gewinnen" nicht Carl Schmitts Souveränitätsbegriff ist, unterstellt Herr Oppermann dann Gregor Gysi, den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts zu vertreten. Das geht so nicht: Herr Oppermann subsumiert ja Gregor Gysis Souveränitätsverständnis unter eine von ihm, Oppermann, geänderte Definition Carl Schmitts, die mit der ursprünglichen Definition Carl Schmitts nichts mehr zu tun hat.

 

Gregor Gysi würde nur dann Carl Schmitts Souveränitätsbegriff teilen, wenn er sagen würde, dass "souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet". Sagt das Gregor Gysi? Nein. Er sagt vielmehr mit Herrn Oppermanns Worten, dass Deutschland erst dann souverän ist, "wenn wir Edward Snowden hierherholen". Man mag darüber streiten, ob Deutschland erst dann oder nicht erst dann souverän ist. Man mag genauso darüber streiten, ob Gysi nur denjenigen für souverän hält, der – wieder mit Herrn Oppermanns Worten – eine Mutprobe gewinnt. Man kann aber nicht darüber streiten, ob Gysi den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts vertritt oder nicht, denn diesen vertritt er nicht: Für Gysi ist Deutschland souverän, "wenn wir Snowden hierher holen". Gysi macht – anders als Carl Schmitt – Souveränität nicht an der Fähigkeit zur Diktatur fest.

 

Wenn Herr Oppermann meint, Gysi vertrete den Souveränitätsbegriff Carl Schmitts, so vermischt Herr Oppermann zwei unterschiedliche Kategorien der Souveränität: Carl Schmitt ging es um die innere oder staatsrechtliche Souveränität, um die Frage, welche Macht jemand im Staat haben soll; Gregor Gysi aber um die äußere oder völkerrechtliche Souveränität, also um die Frage, ob ein Staat gegenüber anderen "unabhängig" ist oder nicht. Gysi spricht über die äußere Souveränität; schon von daher kann er nicht Carl Schmitts Begriff zur inneren Souveränität vertreten haben.

 

Carl Schmitt hat die Nürnberger Gesetze als "Verfassung der Freiheit" gepriesen und betont: "Der Führer schützt das Recht (...)." Es gehört sich nicht, Gregor Gysi wegen seiner Souveränitäts-Äußerung in die Nähe Carl Schmitts, dieses "furchtbaren Juristen", zu rücken.

 

Ich habe Herrn Oppermann am 21. November eine entsprechende Email geschickt und diesen Brief auch auf meine Website

 

www.mariejosenhans.net

 

gestellt; bisher habe ich darauf keine Antwort bekommen.

 

Meine Email an Herrn Oppermann finden Sie im Anhang.

 

 

Freundliche Grüße

 

Soonim Shin

19. Dezember - Antwort vom Bundestagspräsidenten: "Ihre Verärgerung über die Nichtbeantwortung ist nachvollziehbar"

Am 19. Dezember bekomme ich Post vom Bundestagspräsidenten. In der Email heißt es: "Ihre Beschwerde über die nicht erfolgte Beantwortung Ihres Schreibens an den Abgeordneten Herrn Thomas Oppermann und Ihre Ausführungen zum Souveränitätsbegriff wurden hier aufmerksam gelesen. Ihre Verärgerung über die Nichtbeantwortung ist nachvollziehbar."

 

Die ganze Email ist unten zu lesen.

 

Vor rund einem Monat hat Herr Oppermann im Bundestag, vor Millionen live zugeschalteten Bundesbürgern, einen schweren Vorwurf gegen Gregor Gysi erhoben. Er hatte nun fast einen Monat Zeit, sich zu äußern. Das hat er bisher nicht getan. Ich hoffe immer noch auf eine Antwort.

Marie Josenhans Institut

(Marie Josenhans, 1855-1926, deutsche Sozialarbeiterin und Sozialpolitikerin)

 

Projekte für die Öffentlichkeit. 

 

 

 

 

Soonim SHIN

 

Magistra Artium (M. A.)

 

Staatlich anerkannte

Diplom-Sozialarbeiterin (FH)

 

 

Kaiser-Karl-Ring 6

D-55118 Mainz 

 

Robertgasse 1

A-1020 Wien

 

 

Post senden Sie bitte 

nur per Email

an:

 

info@mariejosenhans.net



 

 

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Soonim Shin