"Die Jugend" (Zeichnung von Arpad Schmidhammer, 1857-1921, für die Münchner Zeitschrift "Die Jugend")
"Die Jugend" (Zeichnung von Arpad Schmidhammer, 1857-1921, für die Münchner Zeitschrift "Die Jugend")

Ruprecht Polenz, Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats und Ex-Bundestagsabgeordneter, in seiner Email vom 31. Mai 2016 an das Marie-Josenhans-Institut: 

"Sehr geehrte Frau Shin, vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 29. Mai 2016, in der Sie in der Sendung 'Halloween – Nacht des Grauens' vom selben Tag eine Verletzung von Programmgrundsätzen vermuten."

Für Herrn Polenz ist die Verletzung der journalistischen Sorgfalt und des Jugendschutzes durch die Sendung des Horrorfilms im ZDF-Kinderprogramm eine bloße "Vermutung"

 

geschrieben am 1. Juni 2016, aktualisiert am 4. Juni 2016

 

Skandal im Sendebezirk

Die Zeitungen "Österreich" und "Hamburger Morgenpost" nennen es "Mega-Panne" oder "Horrorfilm-Skandal", und von einem "Skandal" spricht auch Oliver Rasche in der "Welt": Das ZDF zeigte am 29. Mai 2016 statt des angekündigten Kinderfilms "Coco - Der neugierige Affe" den blutigen Horror-Schocker "Halloween - Die Nacht des Grauens", in dem ein 6jähriger seine Schwester ermordet.

 

180.000 Menschen sahen zu 

180.000 Menschen hatten am 29. Mai gegen 6 Uhr - also zu der Zeit, in der statt des angekündigten Kinderfilms der Horrorfilm lief - das ZDF eingeschaltet, berichtet Stefanie Thyssen in ihrem Artikel "Wie konnte das passieren ?" in der TZ; wie viele davon Kinder waren, sei nicht klar.

 

ZDF schickte Zombies in die Kinderzimmer

Im Artikel "Zombies im Kinderzimmer" des "Kölner Stadt-Anzeigers" hat sich nun auch Frau Dr. Maya Götz geäußert. Frau Dr. Götz ist Leiterin des "Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen" (IZI) des Bayerischen Rundfunks in München. Dieses Institut wird von der "Gesellschaft zur Förderung des internationalen Jugend- und Bildungsfernsehens" unterstützt, Mitglied dieser Gesellschaft ist auch das ZDF.

 

Dr. Maya Götz: Horrorfilme schaden Kindern

Über Filme, in denen ein Kind andere Kinder umbringt - wie bei dem vom ZDF im Kinderprogramm gesendeten Film "Halloween" - sagt Götz: "Das ist für Kinder als Zuschauer besonders bedrückend und kann Alpträume erzeugen." Schauen Kinder Filme, die nicht für Kinder freigegeben sind, so werden diese Kinder "in ihrer Entwicklung voraussichtlich Schaden nehmen", so Götz weiter. Als Beispiel nennt sie einen Studenten, der als Kind den "Weißen Hai" gesehen hat:  Wenn er im See baden gehe, habe er immer noch Angstattacken.

 

Zittern und Schweißausbrüche vor dem Fernseher

Auch im Interview mit Annika Franck bei wdr.de spricht Frau Götz über die Angst der Kinder beim Fernsehen. Nicht altersgerechte Filme können, so die Expertin, bei Kindern für eine Angstreaktion "mit Zittern und Schweißausbrüchen" sorgen. Und wenn die Kinder dann auch noch über ihre Ängste und Alpträume nicht sprechen könnten, könne ein Trauma entstehen.

 

Die Antwort des Herrn Polenz

Aber was sagt eigentlich der Vorsitzende des Fernsehrats des ZDF, Ruprecht Polenz, zu der Affäre ? Dass die Sendung des Horrorfilms im Kinderprogramm die journalistische Sorgfalt und den Jugendschutz verletzt habe, sei eine bloße "Vermutung", schrieb er in seiner Antwort auf die Programmbeschwerde des Marie-Josenhans-Instituts. Hier die Antwort von Herrn Polenz vom 31. Mai 2016 im Wortlaut:

 

"Sehr geehrte Frau Shin,

 

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 29. Mai 2016, in der Sie in der Sendung „Halloween – Nacht des Grauens“ vom selben Tag eine Verletzung von Programmgrundsätzen vermuten.

 

Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Absatz 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und zu beantworten.

 

Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzender des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sobald die Stellungnahme des Hauses vorliegt, werde ich über das weitere Verfahren entscheiden.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ruprecht Polenz"

 

 

Die Rückantwort an Herrn Polenz

Die Leiterin des Marie-Josenhans-Instituts, Soonim Shin, schrieb Herrn Polenz noch am gleichen Tag folgendes zurück:

 

 

"Sehr geehrter Herr Polenz,

 

Vielen Dank für Ihre heutige Antwort.

 

Die richtigen Worte sind für eine gelingende und angemessene Kommunikation sehr wichtig, und gerade der ZDF-Fernsehrat sollte in seiner Kommunikation mit Bürgern die richtigen Worte finden.

 

Der erste Satz Ihrer Antwort lautet: „Vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 29. Mai 2016, in der Sie in der Sendung „Halloween – Nacht des Grauens“ vom selben Tag eine Verletzung von Programmgrundsätzen vermuten.“

 

Sie schreiben „vermuten“. Laut Duden ist ein Synonym zu „vermuten“ das Wort „spekulieren“.

 

http://www.duden.de/rechtschreibung/vermuten

 

Wenn Sie sagen, dass ich in dem Senden des Horrorfilms anstelle des angekündigten Kinderfilms eine Verletzung von Programmgrundsätzen „vermute“, dann sagen Sie damit, dass ich über eine Verletzung „spekuliere“, dass Sie meine Ausführungen für eine „Spekulation“ halten.

 

Sie haben ja Ihrer Email die Beschwerdeordnung nach der ZDF-Satzung beigefügt. Schauen wir uns einmal die Wortwahl in dieser Beschwerdeordnung an. Dort ist ausschließlich – und zwar zweimal - die Rede von „Programmbeschwerden, in denen eine Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird“. Nach dem Wortlaut der Ordnung wird also in einer Programmbeschwerde eine Verletzung „behauptet“, nicht „vermutet“.

 

Es gibt einen feinen Unterschied zwischen „behaupten“ und „vermuten“; laut Duden ist das Wort „spekulieren“ kein Synonym zu „behaupten“.

 

http://www.duden.de/rechtschreibung/behaupten

 

Es ist eben etwas anderes, ob ich etwas „mit Bestimmtheit ausspreche“, also etwas „behaupte“, oder ob ich etwas bloß „vermute“, also einfach „spekuliere“.

 

Steht in der Beschwerdeordnung, dass in der Programmbeschwerde eine Verletzung behauptet werden muss, und bekomme ich dann zur Antwort, dass ich in meiner Beschwerde eine Verletzung „vermute“, so sehe ich darin eine unzulässige Bewertung (Abwertung) meiner Beschwerde durch den Vorsitzenden des Fernsehrats selbst, und zwar a priori.

 

Gerade von Ihnen als Jurist darf ich erwarten, dass Sie sich an die Wortwahl der Beschwerdeordnung halten. Ich bitte Sie daher, in Zukunft auch das entsprechende Wort zu verwenden.

 

Es ist ja auch absurd zu sagen, dass die Verletzung der journalistischen Sorgfalt und des Jugendschutzes durch die Sendung des Horrorfilms zur Unzeit eine bloße „Vermutung“ von mir sei.

 

Ich danke Ihnen.

 

Freundliche Grüße

 

(Frau) Soonim SHIN"

 

 

Marie Josenhans Institut

(Marie Josenhans, 1855-1926, deutsche Sozialarbeiterin und Sozialpolitikerin)

 

Projekte für die Öffentlichkeit. 

 

 

 

 

Soonim SHIN

 

Magistra Artium (M. A.)

 

Staatlich anerkannte

Diplom-Sozialarbeiterin (FH)

 

 

Kaiser-Karl-Ring 6

D-55118 Mainz 

 

Robertgasse 1

A-1020 Wien

 

 

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Soonim Shin