Am 9. Juli 2014 gab der Anwalt Michael Hartmanns in Berlin die folgende Erklärung ("Presseunterweisung") ab:
MdB Michael Hartmann, Berichte über Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen BtM-Verstoß
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich darf für Herrn Hartmann mitteilen, daß er zwischenzeitlich Gelegenheit hatte, sich mit den ihm gemachten Vorwürfen vertraut zu machen. Herr Hartmann hat sich gegenüber der die Ermittlungen führenden Staatsanwaltschaft Berlin geständig eingelassen, im Herbst 2013 in geringer eigenverbrauchsüblicher Menge das nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Methamphetamin erworben und konsumiert zu haben.
Er hat nach etwa einem Monat den gelegentlichen Konsum dieser BtM endgültig wieder beendet. Eine BtM-Abhängigkeit hat Herr Hartmann nicht entwickelt. Eine medizinisch-psychiatrische Untersuchung, die er jetzt veranlaßt hat, hat diese eigene Einschätzung bestätigt.
Herr Hartmann bedauert und bereut, die BtM erworben und konsumiert zu haben. Ohne sein Fehlverhalten entschuldigen zu wollen, erklärt er es damit, dass er seinerzeit hoffte, nach Drogenkonsum leistungsfähiger zu sein. Das entschuldigt sein Tun aus seiner Sicht nicht. Eine Rechtfertigung sieht er für sein Tun nicht.
Herr Hartmann erwartet nunmehr die Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden.
Er wird sich bis zu deren Entscheidung in der Öffentlichkeit zu dem Geschehenen nicht weiter erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Eisenberg, Rechtsanwalt
(Marie Josenhans, 1855-1926, deutsche Sozialarbeiterin und Sozialpolitikerin)
Projekte für die Öffentlichkeit.
Soonim SHIN
Magistra Artium (M. A.)
Staatlich anerkannte
Diplom-Sozialarbeiterin (FH)
Kaiser-Karl-Ring 6
D-55118 Mainz
Robertgasse 1
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