"Die Jugend" (Zeichnung von Arpad Schmidhammer, 1857-1921, für die Münchner Zeitschrift "Die Jugend")
"Die Jugend" (Zeichnung von Arpad Schmidhammer, 1857-1921, für die Münchner Zeitschrift "Die Jugend")

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am 1. Oktober 2014 zu Journalisten:

"Wir haben eine negative Entscheidung getroffen (...)."

EU-Kommission erklärt Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Nürburgring für illegal

 

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verkündete die "negative Entscheidung" (so seine Worte) am 1. Oktober 2014 vor Journalisten in Brüssel.

 

Link zum Video:

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/erklaerung-des-eu-kommissars-almunia-nimmt-stellung-zum-ring-und-zweibruecken/-/id=13831106/nid=13831106/did=14270950/131gvbh/index.html

 

Hier der Wortlaut der Pressekonferenz zum Thema Nürburgring (meine Übersetzung):

 

Almunia: "Wir haben noch andere Entscheidungen getroffen. Eine dieser Entscheidungen betrifft den Nürburgring: Wir haben eine negative Entscheidung getroffen - Unvereinbarkeit, bezogen auf die Vergangenheit, and wir stellen fest, dass der Verkauf der Aktiva, organisiert vom Insolvenzverwalter in Deutschland, ein offener, transparenter und nicht-diskriminierender Verkauf war. Deswegen gibt es von diesem Standpunkt für uns kein Problem mit dem Verkauf dieser Aktiva."

 

Martin Bohne, Journalist: "Martin Bohne für das deutsche öffentliche Radio ARD. Eine Nachfrage zur Nürburgring-Rennstrecke, und zwar zum Bieterverfahren für den Verkauf der Aktiva: Waren Sie mit diesem Bieterverfahren einverstanden und warum, denn es gab - von allem anderen abgesehen - ernste Zweifel über die finanzielle Zukunftsfähigkeit des neuen Projekts."

 

Almunia: "Ja, ich sagte in meiner Antwort zuvor: Wir haben uns das Verkaufsverfahren angeschaut und wir haben gesehen, dass das Verkaufsverfahren, vom Verwalter organisiert, offen, transparent und nicht-diskriminierend war. Also habe wir keine Einwände dagegen. Und wir stellten fest, dass dieser Verkauf mit unseren festgelegten Regeln vereinbar war."

 

(...)

 

Almunia: "Und zum Nürburgring: Ja, ich weiß, dass es in der Presse solche Informationen gibt. Ich kann sagen, dass die Abteilungen, die an dieser Untersuchung arbeiteten, schon vorher diese Art der Argumente kannten. Wir haben von den deutschen Regierungsstellen Zusicherungen bekommen, dass der Verkauf der Aktiva - wie ich vorher schon sagte - auf einem offenen, transparenten und nicht-diskriminierenden Verfahren beruhte. Und wir haben keinen Grund, unsere Entscheidungen in Frage zu stellen - aufgrund keiner Information, die ich in der deutschen Presse gelesen habe - natürlich in Übersetzung."

 

Hier diese Passage im englischen Original:

 

Almunia: "We have adopted other decisions. One of these decisions regards Nürburgring: We have adopted a negative decision of non-compatibility regarding the past and we consider that the sale of assets coming from Nürburgring organized with liquidator, administrator in Germany was an open, transparent and non-discriminatory sale. So from this point of view the sale of these assets has no problem for us."

 

Bohne: "Martin Bohne for German public radio ARD. A follow-up to this question to the Nürburgring racetrack concerning the bidding procedure for the sale of the assets: Did you approve this bidding procedure and why, because there were - among all other things - serious doubts about the financial sustainability of the new project."

 

Almunia: "Yes, I said in my previous answer: We have been considering the sale procedures and we considered that the sale procedures organized with this administrator have been open, transparent and non-discriminatory. So we have no objections to this. And we considered that this sale is compatible with our stated rules."

 

(...)

 

Almunia: "And regarding Nürburgring: Yes, I know that in the press there are some information. I can say that the services that were working on this investigation knew in advance this kind of considerations of arguments. We have received assurances from the German authorities that the sale of the assets was based - as I said before - on an open, transparent, non-discriminatory procedure and we have no reasons to go back to our decisions with any of the information that I read in the German press - after an adequate translation, of course."

 

Zu Almunias Nürburgring-Entscheidung hat die EU auch eine Pressemitteilung herausgegeben.

 

Link zu dieser Pressemitteilung:

 

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-1067_de.htm

 

Staatliche Beihilfen: Kommission beschließt Unvereinbarkeit der Nürburgring-Beihilfen mit dem Binnenmarkt

 

Nach einer eingehenden Prüfung ist die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die öffentlichen Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar waren und den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Sämtliche begünstigte Unternehmen befinden sich in einem Insolvenzverfahren. Die Kommission hat ferner festgestellt, dass ihre Vermögenswerte in einem offenen und transparenten Bietverfahren zu ihrem Marktwert veräußert wurden. Somit haftet der Erwerber nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Regierungen dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützen, sofern sie dabei die EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen. Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten. Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften.“

 

Im März 2012 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung einer Reihe von Beihilfen in Gesamthöhe von 456 Mio. EUR ein, die den Nürburgring-Gesellschaften im Zeitraum 2002-2012 in erster Linie vom Land Rheinland-Pfalz gewährt worden waren (...). Die Untersuchung wurde im August 2012 auf weitere Maßnahmen ausgedehnt, mit denen eine unmittelbar bevorstehende Insolvenz der Unternehmen abgewendet werden sollte (...). Deutschland meldete die Maßnahmen nicht vorher bei der Kommission zur Genehmigung an, wie es nach den EU-Vorschriften erforderlich gewesen wäre.

Die Untersuchung ergab, dass kein privater Marktteilnehmer zu ähnlichen Bedingungen in die Nürburgring-Gesellschaften investiert hätte. Folglich stellen die Maßnahmen staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften dar.

 

Die drei früheren Eigentümergesellschaften des Nürburgrings befanden sich mindestens seit 2002, 2007 bzw. 2008 in Schwierigkeiten. Nach EU-Recht können solche Unternehmen nur Beihilfen erhalten, wenn ein Umstrukturierungsplan die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität gewährleistet. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Förderung auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und öffentliche Gelder nicht vergeudet werden, um angeschlagene Unternehmen künstlich auf dem Markt zu halten. Die deutschen Behörden legten jedoch keinen Umstrukturierungsplan für die Nürburgring-Gesellschaften vor. Daher kann die Beihilfe nicht nach den EU-Vorschriften gerechtfertigt werden und muss im Einklang mit dem nationalen Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden.

 

Die drei früheren Eigentümergesellschaften, die alle letztlich staatliche Unternehmen sind, befinden sich derzeit im Insolvenzverfahren. Das Bietverfahren zur Veräußerung ihrer Vermögenswerte auf dem offenen Markt wurde im Mai 2013 eingeleitet und im März 2014 abgeschlossen. Die Kommission stellte fest, dass das Verfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei war und die Veräußerung zum Marktwert erfolgte. Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Erwerber der Vermögenswerte nicht für die Rückzahlung der Beihilfen haftbar gemacht werden kann.

 

Hintergrund

 

Der nahe der Stadt Nürburg gelegene Nürburgring-Komplex besteht im Wesentlichen aus einer Rennstrecke, einem Freizeitpark und Hotels. Für diesen Komplex wurden mehrere Fördermaßnahmen durchgeführt, die Kapitalzuführungen, Darlehen, öffentliche Garantien, Patronatserklärungen, Rangrücktritt, günstigere Pachtzinsen als marktüblich, Leistungsvergütungen und Zuschüsse umfassten. Die Maßnahmen wurden überwiegend vom Land Rheinland-Pfalz und über öffentliche Unternehmen gewährt, die von dem Bundesland kontrolliert werden. Mit den Fördermaßnahmen sollte ein Beitrag zu den Ausgaben für den Bau und den Betrieb von Einrichtungen mit unmittelbarem Bezug zur Rennstrecke (v. a. einer Tribüne) und von Tourismuseinrichtungen (Freizeitaktivitäten, Unterkünfte, Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten, Gaststätten und Glücksspiel) sowie zu den Ausgaben für die Veranstaltung von Formel-1-Rennen geleistet werden.

 

Aus dem Kommissionsbeschluss, für den alle Beihilfemaßnahmen geprüft wurden, geht hervor, dass über alle zum Zeitpunkt der Gewährung als Beihilfen einzustufenden Maßnahmen insgesamt mindestens 1,278 Mrd. EUR bereitgestellt wurden. In diesem Betrag sind die bereits von den Empfängern zurückgezahlten Beihilfen, die sich nach Angaben Deutschlands auf insgesamt 500 Mio. EUR belaufen, nicht berücksichtigt.

 

Staatliche Zuwendungen für Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, können als beihilfefrei im Sinne der EU‑Beihilfevorschriften betrachtet werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wird dieser Grundsatz nicht befolgt, gilt die staatliche Förderung als staatliche Beihilfe im Sinne der EU‑Beihilfevorschriften (Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV), da dem begünstigten Unternehmen daraus ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erwächst. Dann prüft die Kommission, ob die betreffende Förderung mit den EU-Vorschriften (z. B. den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten von 2004), nach denen bestimmte Arten von Beihilfen zulässig sind, im Einklang steht (...).

 

Um zu ermitteln, ob bei einer Veräußerung von Vermögenswerten Beihilfen an die neuen Eigentümer weitergegeben wurden, prüft die Kommission, ob zwischen dem neuen und dem früheren Eigentümer wirtschaftliche Kontinuität besteht. Dabei legt die Kommission unter anderem folgende Indikatoren zugrunde: Gegenstand der Veräußerung (Aktiva und Passiva, Fortbestand der Belegschaft, gebündelte Aktiva), Kaufpreis, Identität des/der Erwerber(s), Zeitpunkt der Veräußerung und die ökonomische Folgerichtigkeit der Transaktion. Im Falle des Nürburgrings bestand offenbar keine wirtschaftliche Kontinuität. Außerdem hat der neue Eigentümer die Vermögenswerte zu ihrem Marktwert und somit „beihilfefrei“ erworben, da die Vermögenswerte in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bietverfahren veräußert wurden.

 

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregiser auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.31550 zugänglich gemacht.

Marie Josenhans Institut

(Marie Josenhans, 1855-1926, deutsche Sozialarbeiterin und Sozialpolitikerin)

 

Projekte für die Öffentlichkeit. 

 

 

 

 

Soonim SHIN

 

Magistra Artium (M. A.)

 

Staatlich anerkannte

Diplom-Sozialarbeiterin (FH)

 

 

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Soonim Shin